Sonntag, 05. September 2010
ueberschrift
Mitgliedschaft

"Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten Zweck, etwa zur Pflege bestimmter gemeinsamer Interessen, Zusammengeschlossen haben. Diese können sowohl gemeinnützig sein als auch wirtschaftliche Interessen verfolgen."

Euch hat unser Werbetext gefallen? Ihr seit motiviert uns zu unterstützen oder mitzuhelfen? Dann meldet euch und taucht ein ins bunte Vereinsleben.

 
Wir haben 8 Gäste und 5 Benutzer online